Ablauf & Kostenübernahme

Gesetzliche
Krankenversicherung
Psychotherapeutische Sprechstunde
(Erstgespräch) & probatorische Sitzungen
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient zum einen der diagnostischen Einschätzung und somit der Prüfung, ob Verhaltens-therapie bei Ihnen notwendig und sinnvoll ist. Gleichzeitig dient sie dem gegenseitigen Kennenlernen, da eine Psychotherapie nur hilfreich sein kann, wenn die „Chemie“ zwischen Behandlerin und Patient oder Patientin stimmt. Gegebenenfalls werden in der Psychotherapeutischen Sprechstunde auch alternative Behandlungsmöglichkeiten besprochen (z.B. Reha-Maßnahme oder Krankenhausaufenthalt).
Ist eine Psychotherapie in meiner Praxis möglich, so wird in den ersten zwei bis vier Sitzungen, den so genannten probatorischen Sitzungen, eine ausführliche Diagnostik und Zieldefinition durchgeführt.
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Therapie
Nach Prüfung des Antrages auf Kostenübernahme durch die Kranken-kasse und Erteilung der Kostenzusage, kann die Therapie starten. Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Sitzungen. Ist eine Langzeittherapie notwendig, so werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 60 Sitzungen übernommen.
Private Krankenversicherung
& Beihilfe
Die Kostenübernahme hängt von der Krankenversicherung und der Art Ihres Vertrages ab. Es ist sinnvoll, sich bereits vorab bei Ihrer Kranken-versicherung zu informieren, welche Qualifikation Ihr Therapeut/Ihre Therapeutin haben muss, wie viele Therapiesitzungen übernommen werden und welche Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahlerinnen
& Selbstzahler
Es ist auch möglich, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Auch in diesem Fall wird über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Ausfallhonorar
Werden Termine nicht 48 Stunden vorher abgesagt (auch im Krankheitsfall), behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar privat in Rechnung zu stellen.

